Geben Sie Mietnomaden
keine Chance!
Deshalb ein Mietausfallschutz...
  • Ab sofort stressfrei vermieten
  • Finanzielle Planungssicherheit
  • Regulierung von Sachschäden
  • Police günstig online beantragen
Angebot online anfordern

Aufgepasst! Das sind die wichtigsten Tipps gegen Mietnomaden

Zuerst die schlechte Nachricht: Einen umfassenden Schutz bzw. ein Allheilmittel gegen Mietschuldner, Mietbetrüger und Mietnomaden gibt es leider noch nicht. Aber nun die gute: Es lassen sich zum Glück dennoch einige wirksame Maßnahmen ergreifen, die Ihr Risiko als Vermieter deutlich verringern. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Tipps übersichtlich zusammengefasst, damit Sie sich sofort besser schützen können.

 

Mietnomaden verursachen erhebliche Schäden

Tipps gegen Mietnomaden, Mietbetrüger und Mietschuldner

Sie zahlen keine Miete und will der Vermieter deswegen nachhaken, sind sie längst über alle Berge. So genannte Mietnomaden sind der größte Albtraum eines jeden Vermieters. Oft hinterlassen sie jedoch nicht nur horrende Mietschulden, sondern auch das Mietobjekt in totaler Verwahrlosung mit erheblichen Sachschäden.

Die Entsorgung von hinterlassenen Müllbergen ist dabei noch das kleinere Übel. Oft muss kostspielig renoviert und eine fachmännische Desinfizierung vorgenommen werden, um Ungeziefer und Schimmelbildung zu beseitigen. Traurige Wahrheit: Auf diesen sich türmenden Kosten bleibt der Vermieter meist sitzen. Wen sollte er auch belangen?

Die Tricks: Deswegen fallen Vermieter auf Mietnomaden herein

Es ist nicht so, dass Sie als Vermieter nicht auch auf Ihr Bauchgefühl hören sollten. Doch seien Sie gewarnt: Mietnomaden geben sich bei der Bewerbung oft besonders charmant. Sie wissen, dass sie nur so punkten und mögliche Auffälligkeiten aus der Vergangenheit vertuschen können. Wenn Sie also einen potentiellen Mieter ins Auge gefasst haben, sollten es seine Dokumente sein, die das Zünglein an der Waage sind.

Zu den Bewerbungsunterlagen eines vertrauenswürdigen Mietinteressenten gehören:

  1. eine Bonitätsauskunft
  2. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des letzten Vermieters
  3. eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses

Doch auch hier lohnt es sich, nicht jedem Papier zu trauen, das offiziell anmutet. Die Mietbetrüger kennen die Tricks und wenden sie nicht zum ersten Mal an. Wie schon die Bezeichnung „Mietnomaden“ impliziert, handelt es sich hier um Interessenten, die aus Gewohnheit von Wohnung zu Wohnung ziehen – und entsprechend Übung darin haben.

Tipp: Wenn Sie nicht zu 100% sicher sind, dass die Dokumente vertrauenswürdig sind, lassen Sie sich unbedingt die Originale zeigen. Über die Abfrage bestimmter Datenbanken lassen sich zusätzliche Informationen über einen Mietinteressenten herausfinden. Hier erfahren Sie, ob es z.B. in der Vergangenheit Mahnbescheide gegeben hat, oder eine eidesstattliche Versicherung (EV) vorliegt.

➧ www.meineschufa.de Schufa-Eigenauskunft des Mieters zur Abfrage von Negativeinträgen, wie z.B. eidesstattliche Versicherungen, Privatinsolvenz, erledigte Verbraucherinsolvenzverfahren oder Haftbefehle im Zusammenhang mit Geldforderungen (B-Minus-Auskunft). Die Auskunft ist nur mit Zustimmung des Mietinteressenten möglich.

➧ www.inkassoportal.de Hier können sie anfragen, ob Ihr Interessent aktuelle Prozesse im Forderungsmanagement hat, seine Einverständnis ist dafür notwendig.

➧ Haus & Grund Solvenzcheck Hiermit lassen sich Einträge bei Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte einsehen. Abgefragt werden z.B. eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzverfahren oder vollstreckbare Mahnbescheide.

➧ VSK-Mietercheck Abfrage gerichtlicher und außergerichtlicher Mahnverfahren sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Privatinsolvenz

➧ demda.de Umfassende onlinebasierte Mieter-Bonitätsprüfung; Abfrage von Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen sowie Inkassoverfahren

➧ Imoda24 In dieser Datenbank sind bekannte Mietnomaden gespeichert.

Wenn keine Negativmerkmale vorliegen, spricht dies zumindest zum Zeitpunkt der Abfrage für eine einwandfreie Zahlungsmoral. In diesem Fall ist anzunehmen, dass es sich nicht um Mietbetrüger oder Personen mit Zahlungsschwierigkeiten handelt. Hat ein potentieller Mieter nichts zu verbergen, wird er der Einholung z.B. einer Schufa-Eigenauskunft wahrscheinlich zustimmen.

Checkliste Schutz gegen Mietnomaden: Mit diesen 3 Tipps sichern Sie sich optimal ab

  1. Holen Sie sich Informationen aus erster Hand!

Nehmen Sie Kontakt zum ehemaligen Vermieter Ihres Interessenten auf. Er kann Ihnen wertvolle Hinweise zur Zahlungsmoral Ihres neuen Mieters geben und Sie erfahren direkt, wie es ist, ihn als Mieter zu haben. Falls der Mieter Mietschulden hinterlassen hat, oder es sich gar um Mietnomaden oder Mietschuldner handelt, wird Ihnen der Hausherr hierzu gerne entsprechende Auskünfte erteilen. Hat der Mieter seine Verpflichtungen aus dem letzten Mietvertrag einwandfrei erfüllt, wird der ehemalige Vermieter dies ebenfalls bestätigen.

  1. Mietkaution: Verlangen Sie eine Barkaution oder eine Mietkautionsbürgschaft

Der Gesetzgeber erlaubt Vermietern, vom Mieter eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten zu verlangen. Nutzen Sie diesen Rahmen für Ihre Absicherung und machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Mietsicherheit, wie der Name schon vorgibt, dient dazu, eventuelle Kosten, die der Mieter durch Mietrückstände oder Sachschäden verursacht, aufzufangen. Die sichersten Optionen sind hier die Barkaution, welche in bar übergeben oder auch überwiesen werden kann, und die Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt.

Entscheiden Sie sich für eine Barkaution, beachten Sie bitte, dass der Mieter gesetzlich dazu berechtigt ist, sie in drei Teilzahlungen zu übermittelten (§551 Abs.2 BGB), Sie also nicht gleich die volle Absicherung genießen. Bis zur dritten und finalen Überweisung ist Ihr finanzieller Spielraum, um bereits frühe Schäden abzudecken, nicht gegeben. 

Bei einer Mietkautionsversicherung ist es wichtig, dass sie von einem renommierten Bürgen wie einer Bank oder einer Versicherung ausgestellt worden ist. Ihr Vorteil: Bei einer Mietkautionsversicherung können Sie außerdem davon ausgehen, dass der Interessent bereits eingehend auf seine Bonität geprüft wurde, bevor er diese abschließen konnte. Das gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, es womöglich nicht mit einem Mietnomaden zu tun zu haben.

  1. Mietausfallversicherung zum Schutz vor Mietschuldnern abschließen

Sie können bei einer Pflichtverletzung durch Ihren Mieter die Barkaution einbehalten, oder im Falle einer Mietkautionsbürgschaft, dem Bürgen entsprechende Forderungen übermitteln. So sind Ihre Kosten vorerst gedeckt – vorausgesetzt, die verursachten Schulden haben den Kautionsrahmen von max. drei Nettokaltmieten nicht längst überstiegen.

Für Mietschulden sowie erhebliche Sachschäden, wie sie üblicherweise von Mietnomaden hinterlassen werden, reicht die Kautionssumme in der Regel nicht aus. Schnell steigt der Schaden in die Tausende und der Kautionsrahmen ist früh erschöpft. Ist es bereits so weit gekommen, ist der sprichwörtliche gute Rat in der Tat teuer.

Beispielrechnung: Wohnung in Berlin: 3 Zimmer, 102 qm, 761,- Nettokalt
Mietausfall – 6 Monatsmieten 4.566 €
Rechtsanwalt (ohne Rechtsschutzversicherung) 2.800 €
Reinigung/ Beseitigung von Vermüllung 2.400 €
Neue Küche durch Inventarschaden 3.100 €
Abzüglich Kaution – 3 Monatsmieten – 2.283 €
Schaden 10.583 €

Nicht so, wenn Sie vorsorgen. Als Vermieter haben sie die Möglichkeit, eine Mietausfallversicherung mit Mietnomadenschutz abzuschließen, die einen solchen Fall finanziell auffängt und Sie vor sich häufenden Zahlungen schützt. Die erhältlichen Policen decken beispielsweise Mietrückstände von einem ganzen Jahr ab. Zudem sichern sie typische von Mietnomaden verursachte Sachschäden ab.

Die Leistungen einer Mietausfallversicherung „Basic“im Überblick

  • Selbstbeteiligung von 3 Monatskaltmieten
  • Nutzfrist von 6 Monaten bei bestehenden Mietverhältnissen
  • Übernahme der Mietrückstände, einschließlich Nebenkosten
  • Laufzeit 1 Jahr
  • Renovierungs- und Sanierungskosten: Nur bei bestehendem ersatzpflichtigem Mietausfallschaden und gleichzeitiger Absicherung von Sachschäden
  • Kosten für Sachschäden: Müssen zusätzlich abgedeckt werden – Ersatz nur bei ersatzpflichtigem Mietausfallschaden
  • Erstattung entgangener Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung nach Schadenfall: Bis zu 3 Monate bei erstattungspflichtigem Mietausfallschaden

Mehr Schutz mit einer Mietausfallversicherung „Plus“

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Nutzfrist, sofortige Wirksamkeit der Versicherung
  • Übernahme der Mietrückstände, einschließlich Nebenkosten
  • Laufzeit 1 Jahr
  • Übernahme von Renovierungs- und Sanierungskosten
  • Übernahme von Kosten für Sachschäden
  • Erstattung entgangener Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung nach Schadenfall, auch wenn kein Mietausfall vorliegt
  • Vorschusszahlungen vor gerichtlicher Festsetzung der Ansprüche für bis zu 3 Monate
  • Vorbehaltszahlungen bei Einreden des Mieters, sobald das Mietverhältnis gekündigt wurde und der Mietausfall 3 Monatskaltmieten übersteigt
  • Zusätzliche Leistungen: 50% der Ansprüche wenn diese vor Gericht geltend gemacht wurden

Vergleichen Sie die verschiedenen Leistungen der Anbieter von Mietausfallversicherungen genau, um das passende Produkt für Ihre Ansprüche zu finden. Nicht jeder Vermieter benötigt dieselben Leistungen, was sich in deutlichen Preisunterschieden darstellen kann. Dies ist vor allem wichtig, da sie damit rechnen müssen, dass es durchschnittlich 12 Monate dauert bis Sie die Mietnomaden aus Ihrer Wohnung Haus bekommen. Selbst wenn Sie nachweisen, dass es sich um säumige Mieter handelt, bedarf das Inkrafttreten einer Räumungsklage eines langen Zeitraums. Es ist aufwendig und teuer, einen unerwünschten Mieter aus der Wohnung zu bekommen, wenn der sich weigert.